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Berechnungstools Soforthilfe für Baden-Württemberg

Berechnungstools zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs für die Soforthilfe für Baden-Württemberg

 

Erste Erfahrungen zum Soforthilfe-Antragsverfahren haben gezeigt, dass es vermehrt zu unnötigen Rückfragen kommt, v.a. dann wenn bei Punkt 2 des Antrags nur ein pauschaler Verweis auf die Corona-Krise erfolgt. Es wurde klargestellt, das ein solcher Verweis nicht zwingend für eine Förderung ausreicht.

Ergänzend muss erläutert werden, welche gravierende Nachfrage- und Produktionsausfälle, unterbrochene Lieferketten, Stornierungswellen, Honorarausfälle, massive Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüche zu verzeichnen sind.

Es ist deutlich zu machen, warum die laufenden Kosten (in welcher Art und Höhe) derzeit oder in naher Zukunft nicht mehr selbst gedeckt werden können und inwiefern dies erst ab dem 11. März 2020 infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie ohne zusätzliche Eigenmittel oder Fremdmittel nicht mehr geleistet werden kann.

Der Engpass, der bis hin zu einer existenzbedrohlichen Lage führt, muss unmittelbar auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein. Es empfiehlt sich eine Erläuterung zum Nachweis, dass sich für das Unternehmen unter normalen Umständen (ohne Corona-Pandemie und deren Auswirkungen) aufgrund der aktuellen Verpflichtungen kein Liquiditätsengpass ergeben hätte.

 

Zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses und zur Bestimmung der Vollzeitäquivalente ist ein Excel-Tool beigefügt. Nach einem Hinweis der Industrie- und Handelskammer Reutlingen muss bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses vorhandene Liquidität (Bank, Kasse, Kontokorrent) nicht berücksichtigt werden.

 

 

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