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Medizinrecht / Gesundheitsbereich

Der Gesundheitsbereich ist bei WSJ-P seit jeher bei all unseren Berufsträgern Beratungsschwerpunkt. Wir begleiten beratend Kliniken, selbständig (freiberuflich) tätige Ärzte und Zahnärzte (auch in allen Formen der Kooperationen), Medizinische Versorgungszentren, Apotheken aber auch andere Heilberufe wie zum Beispiel Physiotherapeuten und Orthopädiemechaniker.

Im Bereich des Medizinrechtes begleiten wir Praxisübernahmen sowie den Eintritt und das Ausscheiden aus ärztlichen Kooperationen und Medizinische Versorgungszentren. Wir beraten bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren und ärztlichen Kooperationen. Wir beraten in allen Fragestellungen des ärztlichen und zahnärztlichen Zulassungsrechtes. Wir beraten Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Versorgungszentren und ärztliche Kooperationen in allen Fragen des Abrechnungsrechtes, des ärztlichen Standesrechtes und des Qualitätsmanagements.

In all diesen Themenfeldern erstellen und verhandeln wir die erforderlichen Verträge (Ein- und Austrittsvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Gesellschaftsverträge, Verschmelzungs- und Einbringungsverträge, etc.) und begleiten unsere Mandanten bei der Stellung und Durchsetzung aller erforderlichen zulassungsrechtlichen Anträge. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Verfahren des ärztlichen Standesrechtes.

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