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Arbeitsrecht

Die wichtigste Ressource eines Unternehmens, gleich ob Konzern, Mittelstand oder Freiberuflerpraxis, sind heute engagierte und motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Mit der Gestaltung der Arbeitsverträge schaffen wir für Sie und Ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zum einen Rechtsklarheit, zum anderen können hier auch viele Leistungsanreize gesetzt werden.

Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Gutes tun und gleichzeitig Vergünstigungen in Steuer- und Sozialversicherungsrecht nutzen, dies ist eines unserer Beratungsanliegen. Unser Beratungsangebot im Arbeitsrecht erstreckt sich unter anderem auf folgende Gebiete:

  • Beratung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführer/Vorstandsverträgen,
  • Konzeption von Arbeitnehmerbeteiligungsmodellen und Erfolgsbeteiligungen,
  • Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen im Unternehmensalltag,
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten,
  • Beratung bei Betriebsübergängen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen,
  • Beratung und Konzeption bei betrieblichen Umstrukturierungen im Personalbereich (z.B. Betriebsverkleinerung, Restrukturierung, Abbau oder Veränderung von Führungsebenen),
  • Gestaltung von betrieblichen Vereinbarungen (z. B. zum Datenschutz, zur EDV- und Internetnutzung, zur Verschwiegenheit, zur PKW-Nutzung).
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