Seitenbereiche
Inhalt

Sachbezugswerte für Verpflegungsleistungen 2018

Für vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer arbeitstäglich abgegebene unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten sind für 2018 folgende Beträge als Arbeitsentgelt anzusetzen:

  • Für ein Mittag- oder Abendessen: € 3,23 (bisher € 3,17),
  • Für ein Frühstück € 1,73 (bisher € 1,70).

Diese Beträge gelten auch für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BMF-Schreiben vom 21.12.2017, IV C 5 - S 2334/08/10005-10).

Stand: 29. Januar 2018

Bild: ZoomTeam - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater, Rechtsanwalt & Fachanwalt mit Kanzleien in Eislingen, Göppingen, Konstanz, Neuenbürg und Nürtingen. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder einem fachlichen Thema? Kontaktieren Sie uns einfach bzw. vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.