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Verzinsung von Steuernachforderungen

Nach Ablauf der Erklärungsfrist treten der neue Gehalts- und der neue Manteltarifvertrag sofort rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. ist die einzige Arbeitnehmerorganisation, die seit 1969 Tarife für Arzthelfer/innen bzw. Medizinische Fachangestellte verhandelt und kontinuierlich weiterentwickelt. Tarifpartner ist die AAA (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten). Die Tarifverträge gelten bundesweit. Informationen zur Tarifbindung finden Sie im Tarife-ABC.

Manteltarifvertrag

Im Manteltarifvertrag werden unter anderem Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden, Sonderzahlungen und andere Leistungen vereinbart. Der Manteltarifvertrag für MFA wurde bei Tarifverhandlungen 2017 geändert. Die Änderungen betreffen die Umgestaltung des 13. Gehalts (in § 12).

Gehaltstarifvertrag

Im Gehaltstarifvertrag sind die Gehälter nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen, die Ausbildungsvergütungen und Zuschläge für Überstunden, Samstags-, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit etc. geregelt. Der Gehaltstarifvertrag steht Ihnen weiter unten zum Download bereit.

Betriebliche Altersversorgung

Der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung enthält Arbeitgeberbeiträge und Arbeitgeberzuschüsse bei Entgeltumwandlung. Zum Durchführungsweg sieht § 9 vor: "Der Arbeitgeber bietet der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung sowie Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss) durch eine Pensionskasse oder Direktversicherung in der Form einer Aktiengesellschaft an." Die Umsetzbarkeit des Tarifvertrages ist in Bezug auf die Höhe der Beiträge mit der "Vorsorgeeinrichtung für Gesundheitsberufe" (GesundheitsRente) abgestimmt. Die GesundheitsRente wurde in Abstimmung mit den Tarifparteien entwickelt.

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