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Umsatzsteuererhöhung ab 2021
Zur Stärkung der Wirtschaft in der Corona-Pandemie war beschlossen worden, erstmalig in Deutschland, die Steuersätze temporär abzusenken. Grundsätzlich gilt danach:
- Regelsteuersatz: Für alle vom 1.7. - 31.12.2020 ausgeführten Umsätze gilt der abgesenkte Regelsteuersatz von 16 % und für alle dem Grunde nach dem Regelsteuersatz unterliegenden Umsätze, die ab dem 1.1.2021 ausgeführt werden, gilt dann wieder der Steuersatz von 19 %.
- Ermäßigter Steuersatz: Für alle vom 1.7. - 31.12.2020 ausgeführten Umsätze gilt in den in § 12 Abs. 2 UStG aufgeführten Sonderfällen der abgesenkte ermäßigte Steuersatz von 5 % und für alle ab dem 1.1.2021 ausgeführten Umsätze dann wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist. Die Anwendung des maßgeblichen Steuersatzes ist dabei unabhängig davon, ob der Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) oder nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung) besteuert, von Bedeutung ist nur, wann die entsprechende Leistung nach umsatzsteuerrechtlichen Regelungen ausgeführt ist.
Hinweis: Im Zusammenhang mit der temporären Steuersatzabsenkung sind – insbesondere zur Abgrenzung der Leistungserbringung – diverse Besonderheiten zu beachten. Weitere Details können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen.