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Kreditbearbeitungsgebühren - Verjährung droht!

Der Bundesgerichtshof hat in 2014 in mehreren Urteilen klargestellt, dass alle innerhalb der letzten zehn Jahre gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zu erstatten sind. Viele Banken zahlen jetzt, aber längst nicht alle. Vor allem einige Sparkassen verweigern mit haarsträubenden Ausreden die Erstattung. Es besteht nunmehr dringender Handlungsbedarf. Am 31.12. verjähren Erstattungsforderungen für bis Ende 2011 gezahlte Gebühren.

Absagen von einzelnen Sparkassen

Inzwischen haben die meisten Banken damit begonnen, Kunden auf ihre Erstattungsforderung hin die Gebühren zu erstatten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen - manche Sparkassen weigern sich - mit für Juristen haarsträubenden Begründungen. Die Sparkasse Barnim etwa schreibt einem Kunden:

„Wir teilen Ihnen mit, dass Sie Ihr Darlehen vollständig zurückzahlten. Eine Rückforderung des Bearbeitungsentgeltes haben Sie sich nicht vorbehalten. Aufgrund der vorbehaltlosen Rückzahlung des Darlehens musste die Sparkasse (...) nicht mehr mit einer Rückforderung (...) rechnen. Die von Ihnen gestellte Rückforderung ist deshalb verwirkt. (...) Bitte betrachten Sie unseren Standpunkt als abschließend. Zu Verhandlungen oder Gesprächen hierüber sind wir nicht bereit.“

Dies ist falsch: Es gilt der Grundsatz, dass wenn eine Verjährung nicht vorliegen kann, ist Verwirkung erst recht ausgeschlossen. Die vorbehaltlose Zahlung eines Betrags schließt die Rückforderung nur aus, wenn von Anfang an bekannt ist, dass die Bank oder Sparkasse kein Recht auf die Zahlung hat. Die Mehrzahl der Sparkassen erstattet Kreditbearbeitungsgebühren entsprechend der Rechtslage.

Endspurt läuft: Rechtsanwalt oder Ombudsmann

Für bis Ende 2011 gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren müssen Bankkunden bis spätestens 31.12.2014 die Verjährung stoppen. Am einfachsten und bequemsten geht das, durch Einschaltung eines Rechtsanwalts. Die Kosten dafür müssen die Erstattung rechtswidrig verweigernde Banken ersetzen. Meist stoppt auch eine Beschwerde beim fürs jeweilige Geldinstitut zuständigen Ombudsmann die Verjährung. Die ist für Kunden kostenlos. Bei einzelnen Sparkassen oder den Schlichtern der Bundesbank läuft die Verjährung aber weiter. Kunden müssen die Informationen auf der Homepage des zuständigen Ombudsmannes genau lesen.

Sonderfälle

Noch unklar ist, ob Gebühren, die bei vielen KfW-Krediten und Bauspardarlehen zu zahlen waren und für gewerbliche Kredite fällige Gebühren zu erstatten sind. Insgesamt sind noch rund 100 Fälle beim Bundesgerichtshof anhängig. Wer von zukünftigen Urteilen profitieren will, muss bis Ende des Jahres die Verjährung stoppen, wenn er bis Ende 2011 solche Gebühren gezahlt hat.

Wie kann die Verjährung gestoppt werden?

Wenn es ganz schnell gehen muss, wendet man sich am besten an den für die betreffende Bank oder Sparkasse zuständigen Ombudsmann. Die Beschwerde bei diesem hemmt die Verjährung, auch wenn die Erstattung der Bearbeitungsgebühren bei dem betreffenden Kreditinstitut noch gar nicht angefordert wurde. Es gilt allerdings eine Ausnahme für die Deutsche Bundesbank – eine Beschwerde bei Ombudsmann stoppt die Verjährung nach Ansicht der Schlichter dort nicht. Auch bei einzelnen Sparkassen hemmt die Beschwerde beim Ombudsmann Verjährung nicht. Vorsorglich sollte man sich auf den Internetseiten des für das betreffende Geldinstitut zuständigen Ombudsmannes informieren.

Kein Ombudsmann – was dann?

Wenn die Rückerstattungsforderung noch dieses Jahr durchgesetzt werden soll, ist empfehlenswert, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides lässt sich auch online stellen. Das an sich gute Online-Formular richtig auszufüllen, ist aber nicht einfach. Unterläuft hierbei ein Fehler, läuft die Verjährung weiter. Nur wenn der Mahnantrag auf Anhieb korrekt ist und der betreffenden Bank alsbald zugestellt wird, stoppt der die Verjährung. Zu beachten ist bei einem elektronischen Antrag, dass dieser nur wirksam ist, wenn er mit zertifizierter Signatur versehen ist. Ansonsten muss der Antrag in Papierform und unterschrieben beim zuständigen Mahngericht eingereicht werden.  Entscheidend ist der Tag, an dem der Antrag dort eingeht. Alternativ kann das betreffende Kreditinstitut zumindest für eine gewisse Zeit auf die Einrede der Verjährung verzichten. Das ist vor allem sinnvoll, wenn wie bei KfW-Krediten oder gewerblichen Darlehen die Rechtslage noch nicht endgültig geklärt ist. Parallel sollte beim entsprechenden Kreditinstitut die Erstattung der Bearbeitungsgebühren verlangt werden.

Die Stiftung Warentest bietet auf ihrer Homepage (www.test.de) entsprechende Musterbriefe zum Download an.

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