Inhalt
Mindestlohn 7.0 – Die siebte Erhöhung zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn wird in zwei weiteren Stufen angepasst:
- zum 01. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde
- zum 01. Oktober 2022 auf 12,00 Euro brutto je Stunde
Zur Einhaltung des maximalen Entgelts bei Minijobbern von momentan 450,00 Euro lässt der auf 10,45 Euro gestiegene Mindestlohn eine monatliche Stundenzahl von 43 Stunden zu. Bitte beachten Sie die korrekte Führung der Arbeitszeitnachweise auch bezüglich der Urlaubs- und Kranktage.
Alle betroffenen Mandanten mit Bruttolöhnen unter 10,45 Euro je Zeitstunde werden von uns nochmals gesondert angesprochen.