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Corona-Überbrückungshilfe: Begünstigte, Höhe, Antragsverfahren

Corona-Überbrückungshilfe: Begünstigte, Höhe, Antragsverfahren

Trotz Lockerungen der Corona-Einschränkungen leiden Selbstständige und Unternehmen noch immer unter Umsatzeinbrüchen und Liquiditätsproblemen. Für die Zeit von Juni bis August 2020 soll deshalb die neue Überbrückungshilfe finanzielle Hilfestellung geben. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss zu laufenden Betriebskosten, die sich nicht senken oder vermeiden lassen, z.B. Mieten, Kreditzinsen oder Energiekosten. Er beträgt für die drei Monate bis zu 9.000 € für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern, bis zu 15.000 € bei bis zu 15 Mitarbeitern. Für größere Unternehmen bis zu 150.000 €.

Bitte beachten Sie: Nach Vorgabe des Gesetzgebers kann die Überbrückungshilfe nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Wir übernehmen das gerne für Sie. Bitte informieren Sie sich vorab über die Voraussetzungen und das Verfahren für einen erfolgreichen Antrag.

Dazu haben wir ein kurzes Video auf unserer Webseite veröffentlicht: Erklärvideo: Corona-Überbrückungshilfe

 

Zögern Sie nicht, zeitnah mit uns Kontakt aufzunehmen, denn die Überbrückungshilfe ist auf ein Volumen von insgesamt 25 Mrd. Euro begrenzt.

 

 

 

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