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Überbrückungshilfe II

Überbrückungshilfe II

 

Um die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen und Freiberuflern zu sichern, die besonders unter Corona-bedingten erheblichen Umsatzausfällen leiden, werden seit Juli 2020 Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten als Überbrückungshilfe geleistet. Diese Hilfen wurden für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert. Anträge für diesen Zeitraum können derzeit gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Die wichtigsten Infos haben wir in dem beigefügten Merkblatt zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Internetseite des Bundes unter folgendem Link: 

FAQ zu Überbrückungshilfe II

 

Wir werden in den nächsten Tagen - soweit wir über die entsprechenden Daten verfügen - prüfen, welche Mandanten antragsberechtigt sind und werden uns wegen der weiteren Abwicklung mit den Betroffenen in Verbindung setzen.

Es ist zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Dazu wird das bestehende Instrument der Überbrückungshilfe zu einer Überbrückungshilfe III weiterentwickelt. Derzeit arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an den Details - sobald hierzu Informationen bekannt werden, werden wir Sie weiter informieren.

 

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