Erbrecht und Vermögensnachfolge
Es mag merkwürdig klingen, wenn - wie inzwischen häufig - von der "Last" des Vererbens und Erbens gesprochen wird. Trotzdem hat diese Aussage ihre Berechtigung - auch dann, wenn es sich nicht um riesige Werte handelt.
Nicht von ungefähr sind cirka 95 Prozent der privat aufgesetzten Testamente fehlerhaft oder unvorteilhaft abgefasst - häufig mit der Folge, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es von der Erblasserin oder dem Erblasser geplant war.
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren einige Neuregelungen auf den Weg gebracht hat. Außerdem ist auch damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren weitere Veränderungen - vor allem in der Besteuerung der Vermögensübergänge auf Sie zukommen.
Den Nachlass zu regeln, bedarf also sorgfältiger Überlegung und vor allem einiger Kenntnisse. Denn es gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die - richtig eingesetzt und abgefasst - der Durchsetzung der eigenen Vorstellungen dienen.
Nachlassregelungen müssen von Zeit zu Zeit überprüft werden. Falls sich die Situation verändert hat, ist auch die Neugestaltung der letztwilligen Verfügung erforderlich.
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